Die Tarife sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abgestuft. Zur Festlegung der Tarife benötigt die KiBE deshalb Angaben zu den Einkommensverhältnissen, wenn die Eltern nicht den Höchsttarif bezahlen. Eltern, die nicht bereit sind, die für die Festlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Steuerunterlagen, Lohnausweise oder sonstigen Belege einzureichen, werden in die höchste Tarifklasse eingestuft. Unverheiratete Paare müssen die Unterlagen beider Partner beilegen.